Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 682/05

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23. März 2005 geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Entziehungsverfügung des Antragsgegners vom 22. Dezember 2004 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.


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