Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2223/05

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 45.799,66 EUR festgesetzt.


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