Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 4186/05

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.


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