Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 1575/05

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. August 2005 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 100.000,- EUR festgesetzt.


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