Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1308/05

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit die Antragstellerin die Beschwerde zurückgenom-men hat.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewie-sen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500 € festgesetzt.


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