Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 1020/05.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 24. Februar 2005 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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