Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 3563/05

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abge-lehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfrei-en Zulassungsverfahrens.


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