Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 269/04

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 1.000,00 EUR festgesetzt.


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