Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 280/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 14. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 14. Dezember 2004 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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