Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 2847/05

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt, jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000,-- Euro festgesetzt.


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