Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 1749/05

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen Ziff. 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 15. September 2005 - Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes - wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.