Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 D 25/03.NE

Tenor

Das Verfahren wird hinsichtlich der Antragstellerin zu 2.) und des Antragstellers zu 3.) eingestellt.

Der Antrag des Antragstellers zu 1.) wird abgelehnt.

Die Antragsteller zu 2.) und 3.) tragen jeweils 1/3 der bis zur Antragsrücknahme entstandenen Kosten des Verfahrens. Im Übrigen trägt der Antragsteller zu 1.) die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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