Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 2140/05

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch in dem Beschwerdeverfahren auf 2.500 € festgesetzt.

Der Beschluss ist den Beteiligten vorab per Telefax bekannt zu geben.


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