Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 E 1243/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Den Klägern wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren erster Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt T. , Hagen, bewilligt. Die Rückzahlung der Kosten aus dem Vermögen der Kläger - notfalls unter Verwertung des Hausgrund-stückes I. Straße 155, 58119 I1. - wird zum 31. Oktober 2006 angeordnet.

Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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