Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 5159/04

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.


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