Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 1560/05

Tenor

Der Klägerin wird unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das erstinstanzliche Klageverfahren bewilligt und Rechtsanwältin L. aus E. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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