Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 1530/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird für das beim Verwaltungsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 K 1954/04 geführte Klageverfahren auf bis zu 25.000,-- Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet


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