Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 B 20/06

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Dem Antragsgegner wird untersagt, den Antragsteller bis zu seiner Entscheidung über dessen Antrag vom 11. November 2005 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abzuschieben.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten je zur Hälfte auferlegt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,-- EUR festgesetzt.


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