Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1252/05

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. Die Beigeladenen zu 1. und 3. tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 7.500,- EUR.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.