Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 4964/05

Tenor

Die Berufung wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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