Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2672/05

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes für das Zulassungsverfahren wird ebenfalls auf 4.092,88 EUR festgesetzt.


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