Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 429/05

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist unwirksam, soweit es die Verpflichtung der Beklagten ausgesprochen hat, dem Kläger durch Aushändigung der Habilitationsurkunde die Lehrbefugnis für das Fach Chirurgie zu verleihen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 15.000,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.