Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 2025/04

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das erstinstanzliche Verfahren und das Berufungszulassungsverfahren auf jeweils 86.104, 91 Euro festgesetzt.


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