Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1233/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. Dezember 2002 geändert.

Es wird festgestellt, dass die Ablehnung der beantragten Genehmigung durch den Bescheid des Beklagten vom 06. August 1999 und den Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung E. vom 24. März 2000 rechtswidrig gewesen ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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