Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 3025/04

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Baugenehmigung des Beklagten vom 28. Mai 2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Landrates des S. -F. -Kreises vom 7. April 2003 wird aufgehoben.

Der Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge je zur Hälfte; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.