Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1985/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 3.750,- EUR.


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