Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1095/05

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.


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