Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 197/04

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsver-fahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Bei-geladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.000 EUR festgesetzt.


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