Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 49/06

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Für das erstinstanzliche Klageverfahren wird ein Streitwert in der Wertstufe bis zu 6.000 EUR festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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