Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 5179/05

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abge-lehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigela-denen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird sowohl für das erstinstanzliche Klageverfahren - insoweit unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts - als auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.