Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2495/03

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 26. März 2003 geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts auf 10.000 EUR je Instanz festgesetzt.


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