Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 1093/05

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Juni 2005 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 5.000 EUR festgesetzt.


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