Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 A 3907/04

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.


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