Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 80/04

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beigeladene und der Beklagte die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen der Beklagte und der Beigeladene selbst.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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