Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 910/06

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Mai 2006 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.400,00 EUR festgesetzt.


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