Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 585/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. März 2006 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.


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