Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 560/06

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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