Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1708/06

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfah¬rens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.746,59 Euro festgesetzt.


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