Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 371/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt J. in W. -E. beigeordnet.


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