Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 510/06

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. März 2006 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird für auch das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.


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