Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1566/06

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens 19 B 1566/06.

Der Streitwert wird für dieses Verfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

Der Tenor dieses Beschlusses soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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