Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1036/06

Tenor

Der Beiladungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 8. Mai 2006 wird aufgehoben.

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

Der Streitwert wird unter Änderung der Wertfestsetzung erster Instanz für das erstinstanzliche vorläufige Rechtsschutzverfahren und das Beschwerdeverfahren 19 B 1036/06 für beide Rechtszüge auf jeweils 6.250 EUR festgesetzt.


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