Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1256/06

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert in dem Beschwerdeverfahren 19 B 1256/06 wird auf 2.500 EUR festgesetzt.


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