Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1723/06

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller heute abzuschieben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,-- EUR festgesetzt.


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