Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 1257/06

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 505,17 EUR festgesetzt.


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