Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 1018/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die von der Beklagten an die Kläger zu erstattenden Kosten des Vorverfahrens werden auf 235,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basissatz ab 17. Dezember 2004 festgesetzt.

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden.


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