Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1718/06

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 16. August 2006 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.


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