Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 4698/05

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 5. Oktober 2005 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 150,01 EUR festgesetzt.


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