Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1550/06

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Entlassungsverfügung des Antragsgegners vom 24. Juni 2004 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.


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