Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1093/05

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Kostenersatzbescheid vom 3. November 2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 6. Juli 2004 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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